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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 2 EG 11/18   

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https://dejure.org/2018,57044
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 2 EG 11/18 (https://dejure.org/2018,57044)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2018 - L 2 EG 11/18 (https://dejure.org/2018,57044)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2018 - L 2 EG 11/18 (https://dejure.org/2018,57044)
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  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 2 EG 11/18
    Da die Beklagte vor Erlass des angefochtenen Bescheides im Hinblick auf die seinerzeit noch nicht abschließend beurteilbare Einkommenssituation der Klägerin im Bezugszeitraum nur vorläufige Bewilligungen im Sinne von § 8 Abs. 2 BEEG unter dem Vorbehalt des Widerrufs zugesprochen hatte, war sie im Zuge der angefochtenen endgültigen Festsetzung zu einer entsprechenden Korrektur verbunden mit einer Rückforderung des überzahlten Betrages entsprechend § 42 Abs. 2 S 2 SGB I als spezielle Ermächtigungsgrundlage für die Feststellung dieser Erstattungspflicht (BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 4/13 R -, juris) berechtigt.

    Ein weitergehender Vertrauensschutz der Klägerin ist nicht ersichtlich oder geboten (BSG, Urteil vom 26. März 2014, aaO).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 2 EG 11/18
    Die von dieser Personengruppe gezahlten Beiträge sind mithin keine unmittelbar aufgrund der selbstständigen Erwerbstätigkeit geleisteten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG a. F. (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 05. April 2012 - B 10 EG 6/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 15).

    Die in § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG a.F. geregelte Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen selbstständig Erwerbstätiger auf Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die unmittelbar aufgrund dieser Erwerbstätigkeit geleistet werden, ist im Rahmen der dem Gesetzgeber eingeräumten Typisierungsbefugnis durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu im Einzelnen ebenfalls BSG, Urteil vom 05. April 2012, aaO).

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 15/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 2 EG 11/18
    Pflichtbeiträge zu einer berufsständischen Versorgung wie im Fall der Klägerin zur Tierärzteversorgung sind bei der Bemessung des Elterngelds nicht von den Bruttoeinkünften abzusetzen, weil es sich dabei nicht um Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung im Sinne der im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin maßgeblichen früheren Fassung des § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG handelte (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 10 EG 15/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 17).
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